Gemeinde wehrt sie gegen „Landplage“ Sondengänger

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3 Antworten

  1. Robert sagt:

    Sehr geehrter Thomas,

    evtl hilft ein Blick in die Zeitschrift Denkmalpflege InformationenNr. 138 vom November 2007 Seite 47 – 48.

    Hier steht “ Ausserhalb von nachgewiesenen und vermuteten Bodendenkmälern ist das Sondengehen öffentlich-rechtlich zu dulden, da hier die ihrem Einsatz folgende Bodeneingriffe ohne Erlaubnis vorgenommen werden dürfen und in Bayern deren Einsatz keinen allgemeinen denkmalrechtlichen Beschränkungen unterliegt. “

    Ich bin Sondengänger und habe bei der Unteren Denkmalbehörde in Dachau 2007 angerufen bzgl. dem Sondengehen, als Auskunft habe ich bekommen, wenn ich die Funde mit Karteneintrag melde ist alles im grünen Bereich.

    Solange der Sondengänger nicht auf einem Bodendenkmal sondelt und den Besitzer des Ackers nach der Sucherlaubnis frägt und die Funde meldet ist alles OK.

  2. Markus sagt:

    Thomas? Wer ist Thomas? Ich mein es ist Ostern, bin ich ungläubig? Nein, Spaß bei Seite und Danke für deinen Kommentar.

    Natürlich ist Sondengänger nicht gleich Sondengänger und alle über einen Kamm zu scheren ist eindeutig falsch. Ist gibt genug Sondengänger die mit der Denkmalpflege zusammenarbeiten, das dürfte klar sein.
    Aber es gibt auch einen Haufen von Sondengänger die das eben nicht tun und die Funde nicht melden, nicht kartographisch eintragen oder ähnliches. Gleichzeitig tauchen diese Jungs aber auch bei offiziellen Veranstaltungen auf um sich neue Ziele auf Bodendenkmälern auf zu deuten. Habe ich selbst erlebt beim Tag der Hessen Archäoligie und kann auch über einschlägige Foren nachvollzogen werden. Ich denke hier liegt das Problem!
    Gruß Markus

  3. Olaf M. sagt:

    Bei Sondengängern muss man, wie überall auch, differenzieren. Sie aber pauschal als Landplage zu betiteln ist schon ein starkes Stück. Vielleicht sollte man deutschlandweit mehr versuchen miteinander, statt gegeneinander zu arbeiten.

    Grüße
    Olaf

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