Die Synode von 895 in Trebur
Als Ort der Veranstaltung wird die „villa regia Triburia“ in „terra Francorum“ angegeben, also der Königshof, oder Regierungsort Trebur auf fränkischer Erde, oder eben in Franken. Als Grund der Einberufung wird die Behebung von Missständen genannt. Die Beschreibung der Vorgänge ist durchaus interessant:
Nach dreitägigem Fasten, Litaneien und Gebet werden die Verhandlungen eröffnet: Der König geht in reichem Ornat , umgeben von großem Gefolge, in die Pfalz und besteigt den Thron.
Nach den Fuldaer Annalen sind 27 Bischöfe aus Lothringen, Sachsen, Baiern, Alamanien und Franken anwesend. Nach Regino von Prümm 26, nach einer weitergen Quelle 22 Bischöfe. Vorsitz haben die Metropoliten Hatto von Mainz, Hermann von Köln und Ratbold von Trier. Anwesend sind auch Äbte und andere Angehörige des Klerus. Sie versammeln sich mit den anderen Bischöfen in der Kirche. Dies wird auch als der erster Hinweis auf die spätere Laurentiuskirche gewertet, denn die Marienkapelle (sollte sie eine Kapelle gewesen sein) wäre zu klein für eine solche Versammlung gewesen.
Das ganze lief scheinbar nach strengem Ritus ab. Der König hielt sich in den Pfalzgebäuden, möglicherweise der Aula, auf und beriet sich mit den weltlichen Fürsten und wurde durch Boten aus der Kirche informiert und nach seiner Meinung befragt. Der König sicherte daraufhin zu den Beschlüssen seine volle Unterstützung zu. Die Boten kehrten daraufhin hin die Kirche zurück, diesesmal begleitet von einigen „Großen des Reiches“ aus der Umgebung König Arnulfs, um die Nachricht zu verkünden. Von der der positiven Nachricht ist der Klerus hoch erfreut erhebt sich von seinen Sitzen und bricht in Jubel aus. Das Te Deum Laudamus wird gesungen und die Glocken geleutet. Den Abgesandten des Königs wird der Dank ausgesprochen, welchen sie dem König überbringen. Danach beginnt die eigentliche Synode, die später auch mit dem König bei geheimen Beratungen am Hof (secretis palatinis) fortgesetzt wird.
Die eigentlichen Beschlüsse behandeln germanisches und Kirchenrecht: Missachtung des Kirchenbanns, Misshandlung und Mord an Geistlichen, Begräbisse, Eherecht, Unzucht, fahrlässige Tötung, vorsätzlicher Todschlag usw.wobei jeder Bischof, jeder Abt die strittigen Themen aus seiner Region vortrug, über die dann beraten wurde. Dabei kam es mitunter zu recht speziellen und verzwickten Fragen: Wie ist zu verfahren, wenn sich ein fränkischer Freier in die Hörigkeit eines anderen Franken begibt um damit die Scheidung seiner Ehe zu erwirken. Ist die Ehe dann noch gültig? Und wenn ja, wird die Frau dann auch unfrei? Antwort: Die Ehe bleibt gültig und die Frau bleibt frei! (Dumm gelaufen für den Mann würde ich sagen) Oder der Franke der lange in Ehe mit einer Sächsin lebte und mehrere Kinder mit ihr zeugte. Er verließ sie und heiratete eine Fränkin, mit der Begründung die Ehe mit der Sächsin sei nie nach fränkischem Stammesrecht besigelt worden, weshalb sie nicht seine Frau sein könne. Auch hier zog der Mann den kürzeren, die Ehe wurde wieder hergestellt und der Mann zu einer Kirchenbuße verurteilt. Es wurde also auch Recht gesprochen und dabei kanonisiert. Einige der kirchlichen Beschlüsse sind auch im heutigen katholischen Kirchenrecht noch gültig.
2 Antworten
[…] 895. Nach der Einleitung zitiert Zeller das überlieferte Prozedere zur Eröffnung der Synode (hier) und stößt sich am verwendeten Begriff palatium. Zeller schreibt: Denn es fällt besonders auf, […]
[…] Mai 895 befindet sich Arnulf dann wieder in Trebur . Zur großen Synode von 895. (Dazu hier)Interessanter Weise schreibt Walter Schlesinger in der Deutschen Biographie dazu : ” Arnulf […]