Ersterwähnung der Marienkapelle
Den gesamten gestrigen Nachmittag verbrachte ich mit der Suche nach der Quelle der Ersterwähnung der Marienkapelle. Das ganze gestaltete sich etwas mühsam ist aber auch ein Beispiel wie nervig sich die Suche nach Quellen gestalten kann.
Da ich davon ausging das Gockel in Deutsche Königspfalzen Band III in seinem Beitrag auch die Quelle der Erstnennung nennt, war der Text mein erster Anlaufpunkt. Gockel übernahm die Angabe jedoch leider ohne Quellenangabe. Auch sonstige Texte über Trebur gaben keine Quelle an. Bis mir der Gedanke kam in Demandts Kirchenorganisation nachzusehen. Tatsächlich gab sie eine Quelle an „Baur 55“. Der Auflösung nach gab es aber zwei Baur-Quellen. Zuerst das „Urkundenbuch des Klosters Arnsburg“ und „Das Hessische Urkundenbuch Band 1-5“. Es war natürlich Band 1 der hessischen Urkunden, welches ich erst als letztes fand. In der Regel gibt eine Zahl bei Urkundenbüchern immer die Nummer der durchnummerierten Urkunden an. Demandt hatte sich aber aber entschlossen die Seitenzahl anzugeben. Und nach mehreren Stunden hatte ich den Text vor mir:
(…)hec sunt area attinentes quarta pars molendini. item pomerium, quod habet Herdericus. Item quarta pars aree iuxta capellam bte. Marie. Item media pars aree iuxta fontem, quam habet Wolfradus. .(…)
Es handelt sich dabei eine längere Aufzählung von Flächen, die Cunradus genannt Kolbe aus Mainz gehören. Grob übersetzt bedeutet der Ausszug das Konrad Kolbe ein Viertel der Mühle gehört, auch wenn ein gewisser Herdericus darauf Anspruch hat. Ebenso der vierte Teil des Gebietes bei der Marienkapelle. Die Hälfte des Geländes nahe des Brunnens das Wolfradus gehört.
Insgesamt handelt es sich um eine sehr interessante Aufzählung, die zwar keine weitere Auskunft über die Marienkapelle gibt als das sie existiert, aber enthält einige situative Angaben wie etwa die Existenz einer Falknerei, die noch einmal genau durchgesehen werden sollte.
Die Aufzählung selbst gehört zu einer Urkunde vom 12.7.1277 in der die Deutschordenskomturei Sachsenhausen bestätigt das ihr Getreuer Cunrad genannt Kolbe die Güter die er in Trebur von der Witwe Kugelin, dem Kloster Syon und vom Ritter Kahlehusen (Colenhusen) erworben hat bis zu seinem Tode nutzen darf und diese danach an zum Seelenheil an das Kloster …. ffental und an d. ……. (nicht lesbar) fallen.
Sorry, hat etwas gedauert... Ist aus einem Plan der sich bei Rudolf Kautsch, Der Dom zu Worms (1938), aber auch…
Hi, zur Baugeschichte des Doms: "Das Langhaus besitzt die Abmessungen des heutigen Domes und endet an einem Spannfundament am zweiten…
Man könnte hier auch noch den Bericht der Annales Nazariani zum Tassilo-Prozess in Ingelheim 788 anführen: "Und als das so…
Hat mir sehr gefallen und ich habe mich immer auf den nächsten Teil gefreut. Der Text schuf wirklich eine intensive…
Hi, ist schon länger her aber ich hab mich auch mal kurz damit beschäftigt. http://www.ffc1066.de/wp-content/uploads/2009/09/KG_Lager_V1.pdf Grüße der Uhl