Die Mühlhausener Urkunde – wichtig für Wissenschaft und Tribur/Trebur
Die Mühlhausener Urkunde ist für die Wissenschaft ein bedeutendes Stück Geschichte! Nicht nur das sie in vollem Wortlaut erhalten ist (Regest 964) sondern auch der Entwurf für diese Urkunde, der eine Woche früher erstellt wurde blieb erhalten. Dies gibt der Wissenschaft wichtige Einblicke in die Arbeitsweise der Kanzelei.
Zudem gab es das Gerücht in der Urkunde sei die Anzahl der in Tribur befindlichen Kirchen und Kapellen aufgelistet. Das ist nicht richtig ! Mir liegen nun latainisches Original und deutsche Übersetzung der Urkunde vor. Es handelt sich nur um eine Aufzählung in der Art einer allgemeinen und umfassenden Schenkungsformel . Aber werfen wir doch selbst mal einen Blick auf die Urkunde. Ich werde hier nur den deutschen Text zitieren. Auf Wunsch gibts natürlich auch das latainische Original.
Im Namen der heiligen usw. unteilbaren Dreieinigkeit.
Otto, durch göttliche gnädige Milde frommer König, Gerecht ist die Herrschaft der königlichen Erhabenheit, fromme Bitten der Getreuen bei treuer Erfüllung zustimmung zu geben. Daher bringen wir allen unseren Getreuen zur Kenntnis, den Gegenwärtigen nämlich und den Zukünftigen, daß wir dem Gelübte und der Bitte unserer geliebten Großmutter Adelheid, nämlich der erhabenen Kaiserin, folgen, aus Liebe zu jener, der treuen Großtante, unserer Mathilde, Äbtissin des Klosters Quedlinburg, von unserem Besitz den sogenannten Hof von Trebur (…de nostra probrietate dedimus Gurtem Triburis vogatam…), im Frankenland im Rheingau und im Gebiet des Herzogs Kono(Cononis Ducis) gelegen, zu dem ganzen noch alle Geräte, die dorthin mit Recht gehören, Gehöfte, Dörfer, Gesinde beiderlei Geschlechts, Plätze, Kirchen, Gebäude, bebautes und unbebautes Land, Äcker, Wiesen, Felder, Weiden, Weinberge, Wälder, Jagden, Gewässer, Fischereien, Mühlen, Wegsames und Unwegsames, ,Ausgaben und Einkünfte, Erworbenes und noch zu Erwerbendes, Bewegliches und Unbewegliches, und aller anderer Zübehör, der dazu in irgendeiner Weise genannt oder bezeichnet werden kann, kraft der Macht unserer Herrschaft und kraft der Urkunde ihr gegeben haben: und zwar (d.h.) in der Weise, daß eben diese schon genannte Mathilde, die ehrwürdige Äbtissin, unsere uns so liebe Großtante , über den Besitz, der ihr von uns übergeben,ist, freies Recht hat, davon zu behalten,zu übergeben, zu verkaufen oder zu vertauschen ohne Einspruch aller Menschen, oder etwas anderes, das ihr besser gefällt, davon zu machen. Und daß diese Übergabe unserer Schenkung in Gegenwart und Zukunft fester und ständiger von allen Getreuen gehalten wird, haben wir befohlen, daß diese dafür aufgestellte Urkunde unserer königlichen Macht mit dem Aufdruck unseres Siegels gekennzeichnet , und haben es mit eigener Hand unserer Majestät, wie unten gesehen wird, bekräftigt.
Siegel des Herrn Otto, des ehrwürdigen Königs. Ich, Hildebald, Vizekanzler des Erzkanzlers Williges, habe es geschrieben.
Gegeben am 5. Februar 985. 14. Indiction. Im dritten Jahr des Königtums Otto III.
Mühlhausen…
In Gottes Namen! Amen.
So, soweit die Urkunde. Ich werde sie nun einmal „zerpflücken“. Sie beginnt mit dem Anrufung Gottes und dem Titel des Austellers Otto III. Otto war zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal 5 Jahre alt. Die Herrschaft führte seine Mutter Theophanu und seine Großmutter Adleheid die diese Urkunde auch iniziert hat. (Otto wird nur nominel zum Unterzeichnen benötigt) Die Herrschaft verlagerte sich in dieser Zeit nach Italien, so das weniger Höfe genutzt wurden. Damit dieser Hof aber für das Reich und die Familie nicht verloren gehen, bzw. ungenutzt bleiben wird dieser der Tochter Adelheids, Äbtissin Mathilde (sie wurde schon im Alter von 11 Jahren Äbtissin!) geschenkt. Die Aufzählung, die nun folgt, ist sozusagen das Kleingedruckte, es sorgt nur dafür das Mathilde auch wirklich alles erhält und nicht irgendein maiores eines zum Fiskus Tribur gehörenden Hofes auf das schmale Brett kommt nun sein eigens Ding zu beginnen (etwas flapsig aber verständlich denke ich).
Der folgende Teil ist allerdings viel interresanter. Der Hof wird Mathilde persönlich geschenkt! Nicht dem Kloster! Es ist keine Stiftung für das Seelenheil oder so was! Er ist an Mathilde als Person gebunden, auch wenn sie damit tun und lassen kann was sie will, was sie mit Sicherheit nicht tuen würde. Mathilde ist mit dieser Schenkung quasi nur als Verwalterin des Kronguts eingesetzt und muß dafür Sorge tragen das es intakt bleibt. Damit das Tribur Mathilde als Person und nicht dem Kloster Quedlinburg selbst übertragen wurde, wurde ausserdem sichergestellt das es an die Krone zurückfällt , nämlich beim Tode Mathildes, da sie keine legitime Erben haben konnte. In anderen Fällen wird immer explizit eine Übergabe an Nachkommen, oder eine Übertragung an das entsprechende Kloster in Urkunden eingetragen, dies findet hier nicht statt! Mathilde führte auch die Regierungsgeschäfte im Reich, währen der Abwesenheit Ottos in Italien. Möglicherweise bekam sie noch weitere Höfe auf diese Weise zur Verfügunggestellt Es geschah wohl auch alles so wie geplant, da Tribur nach Mathildes Tod (999) wieder als villa regia und damit königliches Krongut in den Urkunden Erwähnung findet!
Alle Unklarheiten beseitigt? 😉
4 Antworten
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[…] Naja, seis drum! Ich hatte mir dann überlegt mir mal die Arche Nebra anzuschauen, aber als ich gesehen hatte das Quedlinburg nur 30km weiter als Nebra wären, hab ich beschlossen dort hin zu fahren und dem Grab Heinrichs I. einen Besuch abzustatten und mir die Kirche und den berühmten Domschatz anschauen. Ausserdem ist ja Quedlinburg auch mit trebur gewissermaßen verbunden (siehe hier) […]
[…] I., der 936 in Memleben starb , seine Frau Mathilde und auch Äbtissin Mathilde, die mit der “Mühlhausener Urkunde” Trebur als dos […]
[…] eine Urkunde ausgestellt, in der der Trebur an Mathilde von Quedlinburg übertragen wird. (Text hier) Breits vor der Urkunde, als auch danach hatte Otto III. (er war noch ein Kleinkind) mehrere […]