Wildbann Dreieich und Forehahi nach Gockel
In den folgenden Ausführungen zum Wildbann Dreieichfasse ich die Aussagen von Dr. Michael Gockel in dessen Publikation „Karolingische Königshöfe am Mittelrhein“ von 1970 zusammen, die heute noch Gültigkeit besitzt.
Als erstes ist gleich festzuhalten, das weder der Wildbann Dreich, noch der Forehahi, geschweigende denn irgendwelche Fiskalbezirke oder Verwaltungseinheiten von Königshöfe in einer räumlichen Nachfolge von römischen Verwaltungseinheiten stehen.
Ein organisatorischer Zusammenhang zwischen den Forsten und den Königshöfen bestand wohl schon im merowingischer Zeit. Der Forehahi (der Name stammt von Forche/Kiefer, vergleiche Föhre) und die Dreieich treten erst in ottonischer Zeit in sichtbar hervor.
Der Forehahi tritt 1002 das erste mal in Erscheinung (forestus forehahi), als Heinrich II. ihn kurz nach seiner Krönung an den Bischof von Worms übereignet. Von der Dreieich, die bis zu Zeiten Karls IV. bestand hatte, ist anzunehmen das sie ebenfalls bereits existierte. Sein Umfang ist bekannt durch das in Langen verfasst Weistum von 1338. Er reichte von Main und Nidda im Norden bis kurz vor Heilbronn am Neckar und war in vier Verwaltungsbezirke gegliedert, von denen angenommen werden darf, dass sie ebenfalls in ottonischer Zeit entstanden.
Bei der Vergabe der Forehahi 1002 wird deren Nordgrenze genau aufgeführt: Sie beginnt bei Elimarsbach, biegt über Erfelden un Wolfskehlen (Bibiloz) etwas nach Norden zum ebenfalls wüsten Otterstadt aus und folgt von hier der Straße nach Bessungen, um dann auf der Bergstraße über Eberstadt, Bensheim, Weinheim und Schriesheim den Neckar zu erreichen.
In Vorottinischer Zeit war das Gebiet wohl gleich vorrestiert, jedoch wohl in kleinere , sich an den Fiskalmittelpunkt anschließende Einheiten gegliedert.Für den Wildbann Dreieich gilt hierbei, das der Name Dreieich ursprünglich nur die zum karolingischen Königshof Frankfurt gehörende Königsforste bezeichnete und erst später auf die Königshöfe Trebur und Dieburg ausgedehnt wurde, als die drei Forste mit dem neuen Verwaltungszentrum Dreieichenhain zu einer Einheit verschmolzen waren. Sie bestand aus 36 Wildhuben, wie im Weistum 1336 vermerkt ist. (3×12) Diese Aufteilung wird auf die Eigenschaft der Wildhübner als Rechtsprecher der Forstsondergerichte zurückgeführt und findet sich ebenfalls in verschiedenen Varianten der 12er Kombination. (12 Urteilsfinder sind gemeingermanisch)(Forehahi 2×12 Hübner).
Bei der Forehahi ist von einer ähnlichen Struktur auszugehen, die ebenfalls, zu einem unbekannten Zeitpunkt, zusammengefasst wurde.
Interessant ist die Südgrenze der Dreieich. 1338 verlief diese entlang der Modau. 1002 und 1423 lag die Grenze jedoch etwa 10km weiter nördlich. Gockel hält es für unwahrscheinlich das diese Grenze nur zeitweilig bis zur Modau reichte und schließt die Vermutung von Hans Krempe aus, das Gebiet habe zu beiden Wildbannbezirken gleichzeitig gehört.
Ursprünglich sollte die Nordgrenze der Forehahi identisch gewesen sein mit der Nordgrenze des Fiskus des Gernsheimer Königshofes, der nördlich der Modau, aber südlich der Grenze von 1002 lag. Zeitpunkt der Verschiebung der Grenze auf den Lauf der Modau sollte im Jahr 1252 zu finden sein, als ein Teil des Lorscher Wildbanns (ehemals Teile des Gernsheimer Fiskus) durch drei Wolfskehler Reichministeriale an den Mainzer Erzbischof veräussert wurde.
Im Bezug auf die Stadtlinie zeigt sich, wenn den Gockel recht hat, wovon ich ausgehe, das hier kein Zusammenhang liegt. Die Grenze des Wildbanns orientiert sich an den Grenzen der Fiskalbezirke, der Höfe und an natürlichen Grenzen.
Eine Antwort
[…] Wildbann Dreieich siehe auch hier: Wildbann Dreieich und Forehahi nach Gockel Pfalzen und […]