Archäonews 22.10.2013

2 Antworten

  1. Hiltibold sagt:

    Ganz verstehe ich das Problem mit dem deutschen Leistungsschutzrecht nicht; dürft ihr nur Textteile des originalen Links nicht verwenden oder ist das Verlinken auf Artikel grundsätzlich rechtlich problematisch?

    Zu dieser abstrusen Medien-Kritik am Völkerschlacht-Reenactment ein Satz:
    Die sogenannte Aachener Erklärung wird den Unterzeichnern möglicherweise eines Tages auf den Kopf fallen, wenn nun bereits das Nachstellen von Schlachten als Zeichen einer bestimmten gesellschaftspolitischen Gesinnung gewertet wird.

  2. Tja, wenn das einer wüsste. Mein Anwältin steht immer noch auf dem Schlauch und die Abmahner drehen sowieso frei. Es sind ja auch schon eingebette YouTube Videos abgemahnt worden, da das iframe nicht als Verlinkung galt…

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