LSR, Archäonews und dieses Blog

2 Antworten

  1. Hiltibold sagt:

    Ich persönlich habe es mir von Anfang an angewöhnt,Inhalte aus Quellen Dritter umzuformulieren, auch wenn die Verlage und Gesetzgeber in Österreich (noch) nicht so rabiat vorgehen wie in Deutschland. Man weiß ja nie…

    Im Kanal von SemperVideo bzw SemperCensio gibt es zu dieser Lex Google übrigens ein schönes Video.
    http://www.youtube.com/watch?v=Z9KPFJQaS7I

    Die Unterscheidung zwischen kommerziell und nicht-kommerziell (non-profit) ist meiner Meinung nach recht einfach und hängt von der Frage ab, ob man als Seitenbetreiber für sein Tun Geld, Vergünstigungen oder Sachzuwendungen erhält.
    Wenn Dritte von der Berichterstattung auf meinem Internetportal möglicherweise finanziell profitieren, z.B. weil ich ein Buch wohlwollend rezensiert habe, dafür aber keine Gegenleistung erhielt, dann kann man mir in keinem Fall den Vorwurf umhängen, ich verfolge finanzielle Interessen. Gleiches gilt für eine Seite wie Tribur.de, von der eventuell der örtliche Tourismus profitieren könnte.

  2. Jan sagt:

    Nunja, so eine Nutzung ist ja nicht gewerblich. So lange keine Werbe-Anzeigen bei den Snippets stehen, sollte das legal sein. Aber man weiß natürlich nicht, wie weit & rigide das Gesetz schließlich ausgelegt wird.

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