Zum Leistungsschutzrecht
Seit einiger Zeit habe ich mich nicht mehr zum politischen Geschehen geäußert. Hauptsächlich weil sie nichts mit Geschichte zu tun hatten oder das Blog nicht anderweitig betraf. Mit dem Leistungschutzrecht sieht es nun anders aus.
Vergangene Woche wurde auf verschiedenen Seiten der Referentenentwurf des Leistungsschutzrechtes bekannt. Nicht mehr Google scheint darin der Feind zu sein, sondern der einfache Blogger läuft nun Gefahr kriminalisiert zu werden. Wikimedia sieht das Ende der Weblinks in Artikeln. Seiten wie Bildblog könnten kriminalisiert und Mundtotgemacht werden. Aber was hat das nun hier mit Tribur.de und mir zu tun?
Meine „Archäonews“ fallen nicht in das Zitatrecht, es erfolgt keinerlei Auseinandersetzung mit den verlinkten Artikeln. Dennoch verwende ich in den kurzen Sätzen hin und wieder Formulierungen aus den Artikeln, etwa Überschriften. Im Prinzip stecke ich in der selben Lage wie Wikimedia. Ich habe diese Form gewählt, da sie für mich den wenigsten Aufwand bedeutet wenn ich nach der Arbeit gegen 19:00Uhr zuhause aufschlage und damit Neuigkeiten verbreite, die so vielleicht untergegangen wären, ich aber dennoch für lesenswert halte.
Ich verdiene keinen einzigen Cent mit diesem Blog, es ist keine Werbung geschaltet und ich erhalte keinerlei Zuwendungen außer warmen Worten und Linktipps. Dennoch könnte man mir finanzielle Absichten unterstellen, etwa in dem ich gerne ein Buch über die Pfalz Trebur schreiben würde und damit das ganze Blog als Werbemaschine aufzufassen wäre. Es wäre ein leichtes mir (und auch Anderen) ein Bein zu stellen.
Mein Fazit wird daher sein, dass ich bei Inkrafttreten des Leistungsschutzrechtes in der nun bekannten Form keine Archäonews mehr veröffentlichen werde, wie ich das bisher tat!
Als Möglichkeit bliebe mir direkt auf Pressemeldung von Landesämtern, Universitäten oder ähnlichem zu verlinken. Da es bei diesen aber oftmals an RSS-Feeds mangelt würde dies eine aufwendige Angelegenheit. Blieben nur noch andere Blog oder Informationsseiten wie Chronico und Archäologie Online, welches das Angebot an Nachrichten aus dem deutschen/deutschsprachigen Raum stark einschränken würde.
Natürlich könnte ich abends mal ganz lieb bei den Redaktionen anfragen ob ich das kostenfrei verbreiten dürfte, aber es ist unwahrscheinlich Zeitnah eine Antwort zu erhalten, wobei man könnte mit einem Berg Anfragen ganze Redaktionen beschäftigen…
Weiter Informationen zum Leistungschutzrecht beim Lawblog von Udo Vetter, Internet-law von Thomas Stadtler, Netzpolitik und IGEL
Schade, denn ich fand die Archäonews immer sehr praktisch, weil mir dadurch die Mühe erspart blieb, selbst das Netz zu durchstöbern. Aber was will man machen.
Die Frage ist auch: Muss man einen Blog unbedingt unter seinem Realnamen betreiben?
Es gibt ja zum Glück auch Anonymisierungsdienste usw.
PS: Noch handelt es sich ja nur um einen Gesetzesentwurf. Nichts ist bisher in Stein gemeißelt.
Ich hoffe auch das es nur ein „Praktikantenentwurf“ bleibt. Zumindest haben wir ja noch Zeit und ich hoffe inständig das es so nicht durchkommt. Aber mann muss sich schon darauf vorbereiten was unseren Helden als nächstes einfällt!