Zu den Münzenbergern nach Keunecke
Leider wird im Buch nicht auf die Herkunft der Herren von Hagen eingegangen, was aber auch auf Grund der dürftigen Quellenlage nur allzu verständlich ist.
Dem „Dreieicher Vorfahren“ der Münzenberger, namentlich Eberhard von Hagen, begegnen wir nach Keunecke erstmalig im Herbst 1076 und zwar bei Lampert von Hersfeld, wenn dieser berichtet ein Eberhard von Hagen habe für den König (Heinrich IV.) die sächsischen Geiseln Uto und Dedi auf seiner Burg in der Nähe von Mainz verwahrt, denen aber die Flucht gelang. Eigenbrodt (in Diplomatische Geschichte) zweifelt die damalige Turmügelburg Hayn als Ort des Geschehens an, da Lampert von einer Flucht durch Täler und Hügel schreibt. Nach Keunecke ist dies aber als stilistische Dramatisierung des Vorgangs aufzufassen, zumal sich bei der Flucht der bei Lampert erwähnte Eberhard von Hagen auf der Jagd befand, was für den Vogt des Wildbannes spräche.
Der Wildbann selbst erscheint 1069, wenn Heinrich IV dem Kloster St Jakob in Mainz gerodetes Land schenkt „nemoris Trieich in nostra quoque wildbanno„. Die Herren von Hagen erscheinen namentlich zwar erst 1128 als Lehnsträger des Wildbanns „a manu nostra tenet“ Dennoch ist davon aus zu gehen das das Vogteirecht des Wilbanns seit seiner Gründung bei den Herren von Hagen liegt, so Keunecke.
Explizit wird auf die Herkunft der Münzenbergischen Vogteirechte in Trebur nicht eingegangen. Lese ich jedoch zwischen den Zeilen, vor allem im Text zur Entstehung des Wildbanns Dreieich unter den Saliern, erhellt sich die Situation etwas.
Keunecke folgt hier in Sachen Wildbann den Darstellungen von Schalles-Fischer (Pfalz und Fiskus Frankfurt) und Gockel (Mittelrhreinische Königshöfe), wonach das Gebiet des Wildbanns Dreieich ursprünglich in 3 aeparate, von einander unabhängige Gebiet aufgeteilt war. Als Zentren fungierten Frankfurt (nördlicher Teil), Dieburg (östlicher Teil) und Trebur (westlicher Teil).
Die Vogtei die also in Tebur bestand, sollte daher in der Verwaltung des zu Trebur gehörigen Teiles der Dreieich begründet sein. Mit der Zusammenführung der drei Teile zu einem geschlossenem „Wildbann Dreieich“ mit der Burg Hayn als Zentralort und einer Verwaltung durch die Herren von Hagen im Auftrag der Salier, verlor die Vogtei Trebur bereits ihre zentrale Verwaltungsaufgabe für den Wildbannbereich innerhalb des Fiskalbezirkes und wurde zu einer „Zweigstelle“ der Vogtei Hayn. Mit diesem Übergang und der Gründung des „Wildbanns Dreieich“ musste die Vogtei zwangsläufig in Besitz der Herren von Hagen gelangen.
Zum Wildbann Dreieich siehe auch hier:
Wildbann Dreieich und Forehahi nach Gockel
Pfalzen und Forsten
Jetzt noch einmal dieselben Überlegungen wie beim Überfall auf Paris 100 Jahre später (siehe früherer Blog): wieso konnten die in…
[…] http://www.tribur.de/blog/2023/05/13/eine-karolingische-truhe/ […]
Freut mich wenn ich die Anregung für den Nachtrag war. Tatsächlich hat dieses Bild und die Darstellung auf dem Teppich…
Wieder eine sehr schöne Diskussion des Themas. Dein eines Zitat gibt es ja wieder, aber Du hattest es weiter oben…
Vielen Dank für die unglaublich vielen interessanen Artikel im letzten Jahr. Ich weiß gar nicht, wie Du das neben der…