Die Bild Farce von der Schatzsuche – Ein Hoch auf die illegale Grabung

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8 Antworten

  1. Jøran-Njål sagt:

    Mit dem Alter werden einige Leute halt komisch. Traurig nur, dass die dann durch eine große ***** *****-Zeitung auch nur einen Zugang zur breiten Masse erhalten. Der Schaden für die Archäologie wird wohl gewaltig sein aber das wird man nie richtig in Werte nennen können. Falls das aber eine Raubgrabung war, müsste man ja gegen die Verantwortlichen vorgehen können.

  2. Segestes sagt:

    „Facebook Gruppe Kulturgut-Raub“

    Ach du grüne Neune, da haben wir schon wieder einmal die bewusst falsche Verwendung des Begriffs „Raub“.
    „Raub“ ist eine Eigentumsdelikt, das unter Androhung oder Ausübung körperlicher Gewalt begangen wird!!!
    Das hier behandelte Thema, fällt aber eindeutig in die Kategorie DIEBSTAHL!

    Die Archäologenzunft versucht, gleich wie die Content-Mafia (siehe „Raubkopierer“), mittels eigenmächtiger Neu-Definition von Tatbeständen, öffentlichkeitswirksames Lobbying zu betreiben.

    Diese impertinenten Oberlehrer, mit ihrer moralinsauren, weinerlichen Opferattitüde, sollen gefälligst das juristisch korrekte Vokabular verwenden, anstatt ständig aus eigennützigen Beweggründen, Halbwahrheiten und Missinterpretationen vom Stapel zu lassen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Raub

    PS: Tut mir leid, aber bei der Thematik geht mir grundsätzlich die Hutschnur hoch.

  3. Jörg Helene sagt:

    Findest Du es nicht ein bisschen widersinnig, wenn Du zum einen Archäologen herablassend als „Oberlehrer“ bezeichnest und gleichzeitig auf juristisch korrekte Begriffswahl pochst statt umgangssprachliche? Ein Konstrukt „Diebstahlgrabung“ klingt ziemlich arg nach krampfhaft political correct sein wollen und als jemand, der im juristischen Bereich arbeitet, ist die Verwendung des Begriffs Raub in Zusammensetzung mit anderen Begriffen wie Raubkopierer oder Raubgrabung keine juristische Gleichsetzung mit dem Delikt Raub. Raubgrabung und Raubkopieren ist eben – auch juristisch – was anderes als Raub. Etwas mehr Gelassenheit bei ungenauen Begrifflichkeiten wäre durchaus nicht zu viel verlangt.

  4. Segestes sagt:

    Wer Korrektheit von anderen einfordert, aber selbst offenbar überhaupt nicht dazu bereits ist, sondern lieber auf ein martialisches Räuberpistolen-Vokabular setzt, der ist ein scheinheiliger Oberlehrer, der mit zweierlei Maß misst – Punkt.

    Und unscharf ist die Begrifflichkeit des Raubes in der Umgangssprache mittlerweile nur deshalb, weil Lobbyismus absichtlich dafür gesorgt hat.
    Allerdings darf man wohl trotzdem darauf bestehen, dass vergleichsweise harmlose Eigentumsdelikte, nicht mittels gezielt irreführenden Begriffen, in den Bereich der Schwerkriminalität gerückt werden.

    Statt Raubgrabung, kann man diesen Tatbestand problemlos „illegale Grabung“ nennen, so wie im Englischen – „illicit excavation“.
    Oder sind das schon wieder zu viele Buchstaben? ^^

  5. Jörg sagt:

    Also zum einen ist der Begriff „Raubgrabung“ schon sehr alt und war schon im Verlauf des Archäologie-Booms im 19. Jhd. geläufig und zum anderen ist es wenig sinnvoll, die allgemein übliche Begrifflichkeit für ein INTERNATIONALES Phänomen und Definition für das, was man „Raubgrabung“ nennt, anhand der Definiton, die das DEUTSCHE Strafgesetzbuch für „Raub“ macht, zu hinterfragen, zumal es ein Begriff ist, der älter ist als das StGB. Dass ein Gesetzestext bestehenden Begriffen die Legitimität entziehen soll, ist mir neu. Das StGB definiert (deutsche) Straftatbestände, es definiert aber nicht den umgangssprachlichen Gebrauch von Wörter, schon gar nicht für einen historisch gewachsenen Begriff wie Raubgrabung. An dem Begriff gibt es – auch juristisch – nichts auszusetzen. Eine Raubgrabung ist lediglich kein Raub im Sinne des StGB. Das behauptet aber auch gar niemand.

  6. PS: Bild hat keine Genehmigung erhalten und hat spontan beschlossen aus Guatemala abzureisen. Duffdä

  7. Segestes sagt:

    Aha, die Perpetuierung des Unsinns als Rechtfertigung.
    Man muss semantischen Blödsinn demnach bloß über Generationen hinweg tradieren, um ihm den Anstrich der Legitimität zu verpassen.

    Ich bin ja von Seiten der Archäologen wirklich viel gewohnt, aber mit Verlaub, bei so einer „Begründung“ öffnet sich nicht einmal mehr die unterste Schublade.

  8. Jörg Helene sagt:

    Nimm doch bitte einfach zur Kenntnis, dass Raub und Raubgrabung zwei verschiedene Paar Schuhe sind und das deutsche StGB nicht die sprachlich korrekte Verwendung von Begrifflichkeiten für etwas, das in Guatemala passiert, definiert.

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