Itinerar Heinrich II. 1023
Erstmal Vorweg: Ich hatte ja für 1023 geschrieben der König sein von Mainz nach Trebur gereits. Das muss ich aber revidieren, da die Mainzer Urkunde sich als Fälschung entpuppte. Dennoch geht aber die Monumenta Germaniae Historica davon aus das sich Heinrich zuvor in Mainz aufhielt, da man davon ausgeht das der Fälscher eine echte Urkunde vom 30.11. als Vorlage hatte.
Aber ich hab mir jetzt mal professionelle Hilfe gesucht, was die Herangehensweise an Urkunden usw. angeht. Das Bedeutet ich werde die Volltexte zu den erstellten Urkunden bekommen und soll beispielsweise auch nach den Zeugen schauen die diese Urkunden mit unterzeichnen um daran zu sehen wer anwesend war und wer auch den König begleitete.
Datum | Ort | Vorgang |
24.12.102-14.1.1023 | Paderborn | Weihnachten mit Meinhard im Kloster Abdinghof, Weihe der Krypta der Klosterkirche |
2.2.1023 | Hildesheim | Feier von Maria Lichtmeß mit Bischof Godehard |
Ende Februar-März 1023 | Goslar | Verbringt in Goslar die Fastenzeit |
14.3.1023 | Merseburg | Osterfest |
1.5.1023 | Compiegne | sind nur Botschafter nach F gereist |
16.5.1023 | Köln | Heinrich schenkt auf Intervention der Kaiserin Kunigunde und der Erzbischöfe Aribo von Mainz und Pilgrim von Köln dem Kloster Göß eine Besitzung in Diemlach (Steiermark, BH. Bruck a. d. Mur, sw. von Kapfenberg) im Mürzgau in jener Grafschaft, die vor kurzem Graf Turdogow inne hatte |
2.6.1023 | Mainz | Auf Einladung des Erzbischofs Aribo von Mainz feiert Heinrich hier das Pfingstfest. ‒ Eine vom Mainzer Metropoliten einberufene Provinzialsynode, an welcher auch Bischof Godehard von Hildesheim teilnimmt, trennt neuerlich die Ehe des Grafen Otto von Hammerstein mit Irmgard. Während der Graf sich unterwirft, ist Irmgard dazu nicht bereit. |
18.6.1023 | Neuss | Heinrich bestätigt auf Intervention Herzog Heinrichs V. von Bayern dem Kloster Echternach das von Otto III. (für den Ort Echternach) gewährte Münzrecht |
26. 6.1008 | Utrecht | Weihe der Kathedrale |
Ende Juli-27.7. 1023 | Aachen | Provinzialsynode in Anwesenheit Heinrichs. Der Streit zwischen dem Erzbischof Pilgrim von Köln und dem Bischof Durand von Lüttich um die Diözesanzugehörigkeit des Klosters Burtscheid wird durch das Zeugnis des Bischofs Gerard von Cambrai zugunsten Lüttichs entschieden.Heinrich bestätigt der bischöflichen Kirche von Osnabrück auf Bitten des Bischofs Meginher die Immunität mit ausdrücklicher Befreiung der Hintersassen vom Brückenbau, ferner Markt, Münze und Zoll in Osnabrück sowie das freie Verfügungsrecht über die Besitzungen und den Wildbann über einen Forst innerhalb angegebener Grenzen. |
10.-11.8.1023 | Ivois und Mouzon | Beratungen zwischen Heinrich und König Robert II. von Frankreich. Der Kaiser, der in Ivois sein Lager aufgeschlagen hatte, besucht am 10. August den französischen König in Mouzon, und dessen Gegenbesuch erfolgt am nächsten Tage. Die beiden Herrscher erneuern ihren Freundschaftsvertrag von 1006 (Reg. 1619 a); zur Regelung der großen Kirchenfragen nehmen sie ein allgemeines Konzil in Aussicht, das in Pavia unter Vorsitz Papst Benedikts VIII. stattfinden soll. |
vor 13.8.1023 | – | Heinrich verleiht dem Erzbistum Mainz die Abtei Seligenstadt |
23. 9.-1023 | Brumath | Heinrich bestätigt dem Kloster Fruttuaria den Königsschutz, den Besitz, die Immunität sowie die von Papst Benedikt VIII. auf einer Synode getroffenen und verbrieften Verfügungen bezüglich der Wahl und der Weihe des Abtes |
8.9.1023 | Verdun | Vor Heinrich und den Gesandten König Roberts II. von Frankreich muß sich Graf Odo von der Campagne verantworten. Der Kaiser legt auch einen Streit zwischen Herzog Dietrich von Oberlothringen und Odo bei, der einige Burgen schleifen muß. ‒ Die Klöster in Verdun werden vom Kaiser reich beschenkt. |
nach 8. 9.-1023 | Metz | Heinrich beschenkt einzelne Klöster. Bischof Gerard von Cambrai wird mit reichen Geschenken aus dem Gefolge entlassen. |
25.9.1023 | Basel | Heinrich bestätigt dem Kloster Murbach auf Grund der von Abt Degenhard vorgelegten Privilegien Ottos III. und seiner übrigen Vorgänger sowie auf Bitten der Kaiserin Kunigunde und des Bischofs Werner von Straßburg den Besitzstand, die Immunität, das Recht der freien Abtwahl und die Zollfreiheit innerhalb der Reichsgrenzen. |
29.10.1023 | Erstein | Heinrich schenkt auf Intervention der Kaiserin Kunigunde dem Kloster Rheinau unter Abt Burkhart ein im Klettgau (Baden, Kr. Waldshut und Schweiz, Kt. Schaffhausen) in der Grafschaft des Grafen Radbot gelegenes Gut, welches dem rechtlosen Manne Otteram gehört hatte und dem Kaiser gerichtlich zugesprochen worden war, mit allem Zubehör zu freiem Verfügungsrecht zum Nutzen des Klosters |
4.11.1023 | Straßburg | Heinrich schenkt auf Intervention der Kaiserin Kunigunde dem Nonnenkloster Erstein unter Äbtissin Hildegard das ihm gerichtlich zugesprochene Gut Künheim (b. Kolmar) im Elsaßgau in der Grafschaft des Grafen Otto mit allem Zubehör zu freiem Verfügungsrecht zum Nutzen der Kirche |
2.12-13.12.1023 | Trebur | 2.11.Heinrich befiehlt nach dem Rate seiner Getreuen die Beendigung der zwischen den Hintersassen der bischöflichen Kirche von Worms und denen der Abtei Lorsch eingerissenen Streitigkeiten und Gewalttaten, die schon zu zahlreichen Totschlägen geführt haben, und verfügt, daß die ungesühnt gebliebenen Rechtsbrüche in Anwesenheit seiner Gesandten von den beiden Vögten zu richten sind, die auch neuerliche Streitigkeiten gemeinsam so rasch als möglich behandeln sollen. Zur Bestrafung der Gewalttaten bestimmt der Kaiser, daß derjenige, der mit bewaffneter Hand einen anderen verfolgt und in dessen Haus und Hof einbricht um zu töten oder zu rauben, an Haut und Haar gestraft werden soll. Der Führer des Überfalles ist außerdem an beiden Wangen zu brandmarken. Wurde der Überfallene aber getötet, so sollen alle daran Beteiligten Strafe zu Haut und Haar erleiden und in der vorerwähnten Weise gebrandmarkt werden; der Urheber des Totschlages soll außerdem dem Herrn des Erschlagenen das Wergeld zahlen und sich mit den Angehörigen des Toten vergleichen. Diese Strafbestimmungen gelten für alle ungerechtfertigten Totschläge zwischen den Hintersassen der beiden Kirchen. Das Sühneverfahren, das in Anwesenheit von Vertrauensleuten des Bischofs und des Abtes durchzuführen ist, obliegt jenem Vogt, in dessen Vogteibezirk die Gewalttat begangen wurde. Bei Verstoß eines Vogtes gegen diese Verfügungen sollen ihm die Huld des Herrschers und die Vogtei entzogen werden, außer er kann auf Reliquien schwören, daß er den Gewalttäter nicht ergreifen konnte. Die Hintersassen beider Kirchen sollen bei einem solchen Versagen der Vögte den flüchtigen Totschläger dingfest machen und ihn den Beauftragten des Bischofs und des Abtes zur Bestrafung ausliefern. Die Dienstmannen des Bischofs und des Abtes können sich von der angedrohten Strafe durch Zahlung von 10 Pfund Denaren lösen. Bereits rechtsgültig erledigte Streitsachen dürfen nicht wiederaufgenommen werden. Der Bischof und der Abt sollen bei Verstoß gegen diese Verfügungen 2 Pfund Gold an den König zahlen12.12.Heinrich urkundet für das Kloster St. Maximin bei Trier.
13.12.Heinrich bestätigt auf Bitten des Abtes Reginbald von Lorsch dem von diesem gegründeten Kloster Heiligenberg (früher Abrinsberg) im Lobdengau in der Grafschaft des Grafen Heinrich die namentlich genannten Besitzungen, die der Gründer dem Kloster geschenkt hatte, und verbietet deren Entfremdung oder Verlehnung |
25.12.1023 | Bamberg | Weihnachten, Nach Beratungen mit den Fürsten besetzt Heinrich die im Laufe des Jahres vakant gewordenen Bistümer. Er ernennt den Hunfried zum Erzbischof von Magdeburg, den Branthog (früher Abt von Fulda) zum Bischof von Halberstadt, den Ruprecht zum Bischof von Meißen und den Hizo zum Bischof von Prag |
Von den Streitigkeiten die in Trebur zwischen Worms und Lorsch begelegt wurden habe ich schon den lateinischen Originaltext, aber mit meinem Asterix-Latein komm ich da nicht weit ….
Eine Antwort
[…] Mainz und Trebur” geschrieben, hier hatte Itinerare (mit Karte) für 1008, 1010, 1020 und 1023 erstellt. Aber das Thema Heinrich II., Trebur und Laurentiuskirche ist damit noch lange nicht […]