Ottonischer Königshof entdeckt

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2 Antworten

  1. Hobo-Cop sagt:

    „Manchmal muß man eben Glück haben!“

    Tja, derjenige der dort eigentlich sein Haus errichten wollte, dürfte das vollkommen anders sehen.
    Dass er für das hier auflaufende, finanzielle Ungemach, das möglicherweise seine Existenz bedroht, VOLL entschädigt wird, darf bezweifelt werden. Ähnlich gelagerte Fälle gibt es schließlich wie Sand am Meer.

    Ich persönlich, obwohl sehr geschichtsinteressiert (vor allem was das Frühmittelalter betrifft), würde deshalb in einer ähnlichen Situation wahrscheinlich alles nur erdenkliche tun, um so einen Fund zu verheimlichen. Es kann schließlich nicht sein, dass das Vergangene, so interessant es auch sein mag, die Zukunft der Lebenden massiv beeinträchtigt oder gar zerstört.

  2. Markus sagt:

    So wie ich die Artikel gelesen habe handelt es sich beim Häuslebauer nicht um eine Privatperson von daher nicht ganz so schlimm. (Gut, ist Ansichstsache) Ist wohl doch eine Privatperson, die ein Mehrfamilienhaus Bauen will.
    Ich kenne auch die schweizer Gesetzgebeung nicht, aber im Regelfall (und da gehe ich hier auch von aus) wird nach der Baubestandsaufnahme die berühmte schützende Erdschicht wieder drübergedeckt um dann darauf wieder zu Bauen.
    Ganz ähnlich wie zur Zeit bei der Pfahlbausiedlung in Zürich.

    Die meisten Fälle in denen ich wirklich von Existenzbedrohung gehört habe, waren unmögliche Bauauflagen bei Renovierungen. Aber ich gebe Dir vollkommen Recht was eine Aufwandsentschädigung betrifft wenn es an Privatpersonen geht. Großkonzerne oder Immobilienfuzzies haben meist die größere Portokasse um den Denkmalbehörden mit Rechtsmittelleln zu drohen, so das ich denke das hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

    Im übrigen Danke für den Kommentar!

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