Streit um römische Wasserleitung in Xanten
Die Kontrahenten: Dr. Christoph Ohlig und Dr. Julia Obladen-Kauder Leiterin der Bodendenkmalpflege Xanten.
Ohlig, ehemaliger Latainlehrer, forscht seit einigen Jahren über die Xantener Wasserleitung, hat veröffentlicht, Luftbilder erstellt etc. Dem Bodendenkmalamt hatte er mehrmals die Zusammenarbeit angeboten, die sie aber abgelehnt hatten. Nun hat aber prompt das Bodendenkmalamt immer genau da gegraben wo Ohlig etwas vermutet hat und wohl auch seine Luftaufnahmen benutzt.
Verständlich das der Gute ein wenig aufgebracht ist.
Im Gespräch mit der NRZ zeigt sich Julia Opladen-Kauder ob der indirekten Unterstellung erbost. Das Thema Wasserleitungen gehöre seit über 50 Jahren zur Schwerpunktforschung in Xanten. Sie habe die Zusammenarbeit mit Christoph Ohlig in der Tat höflich abgelehnt, da die Forschung eine ureigene Aufgabe ihrer Außenstelle sei. Ohlig halte sich nicht an die Spielregeln, so Opladen-Kauder.
Denn laut Denkmalschutzgesetz benötige er für die Suche nach Bodendenkmälern eine Genehmigung. Und die habe er nicht. Die benutzten Luftbildaufnahmen habe man von Dr. Baoquan Song, (Ruhruni Bochum) abgekauft: „Das ist ein ganz normaler Vorgang.“ Ohlig hingegen betont, dass Song die Bilder gemeinsam mit ihm gemacht habe.
Hier schreibt der Westen (sehr interessant) und hier ist die Seite von Christoph Ohlig
Nachtrag: Bitte auch auf den Kommentar, der als Richtigstellung von Herrn Dr. Ohlig gedacht ist, achten. Entgegen dem Zitat von Frau Obladen-Kauder aus „der Westen“ schreibt hier Herr Dr.Ohlig, das er nicht Gegraben oder Ausgegraben hat, was ihn ja in die „Raubgrabungsecke“ schieben würde! Die Diskussion über Raubgrabungen hatte ich ja schon mal und brauch ich auch nicht mehr breit treten. Ich danke Herrn Dr. Ohlig für den Kommentar aus erster Hand!
Richtigstellung
Ich habe in meinem Vortrag über die antike Wasserleitung von Sonsbeck zur Colonia Ulpia Traiana zuerst ein wissenschaftliches Konzept vorgestellt, das eine von mir geleitete Forschergruppe der Deutschen Wasserhistorischen Gesellschaft entwickelt hat, anschließend die bisher erzielten Ergebnisse. Um zu begründen, warum dieses Forschungsprojekt nicht weitergeführt werden kann, bin ich am Schluss vergleichsweise kurz auf die Rolle eingegangen, die das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege dabei spielt.
Wie in meinem gesamten Vortrag habe ich mich auch und gerade dabei jeder Bewertung enthalten, sondern habe bewusst nur zitiert und Fakten aufgelistet. Bei dieser Linie bleibend stelle ich der im Bericht der NRZ vom 5.11.09 zitierten Behauptung „Ohlig halte sich nicht an die Spielregeln“ … „Denn laut Denkmalschutzgesetz benötige er für die Suche nach Bodendenkmälern eine Genehmigung.“, auch hier nur den Wortlaut des Denkmalschutzgesetzes NRW gegenüber:
„§ 13 Ausgrabungen
(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde.“
Wir haben nichts unternommen, nicht einmal geplant, was selbst im Entferntesten als „graben“ oder „Ausgrabung“ interpretiert werden könnte. Deshalb verwahre mich dagegen, ein seriöses, wissenschaftlich fundiertes und absolut korrekt durchgeführtes Forschungsprojekt durch Vertauschung von Begriffen zu diskreditieren und in die Nähe einer völlig zu Recht verbotenen Raubgräberei zu bringen.
Christoph Ohlig